( AZG § 10, KV-Tageszeitungen § 26 ) War bei Abschluss eines Dienstvertrages geplant, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich nur an ein bis 2 Wochenenden monatlich würde arbeiten müssen, ist nicht nachvollziehbar, dass mit dem damals monatlich vereinbarten Pauschalentgelt auch Feiertags- und Wochenendentgelte für alle übrigen Wochenenden im Monat abgedeckt werden sollten. OLG Wien 10 Ra 86/98k v. 25.05.1988, in Aufhebung von ASG Wien 7 Cga 252/94t v. 15. 11. 1996.