( AZG § 6, KV f. Angestellte der Reisebüros Pkt 8 lit a ) Die im Interesse des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer geführten Aufzeichnungen, wieviel Zeit dieser für die Arbeit an einem bestimmten Projekt verwendet, damit diese Kosten einer neu zu gründenden Gesellschaft weiterverrechnet werden können, sind nicht auch als Geltendmachung von Überstunden anzusehen. ASG Wien 10 Cga 95/97f v. 08.10.1997, Ruhen des Verfahrens.