( UStG § 12 ) Werden in einem Gesellschaftsvertrag vor Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch die Gesellschafter ausdrücklich ermächtigt, einen Lizenzvertrag abzuschließen und wird sodann nach der Eintragung von der Gesellschaft (GmbH) eine Rechnung gelegt, in der durch Verweis auf den Lizenzvertrag eine tatsächlich von der GmbH erbrachte Leistung umschrieben wird, liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vor. VwGH 95/13/0125 v. 31.03.1998. (Bescheid aufgehoben)