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GebG § 33 TP 5 Abs 3

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4956/49/98 Heft 4956 v. 14.8.1998

( GebG § 33 TP 5 Abs 3 ) Bei einem Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit 3-jährigem beiderseitigen Kündigungsverzicht ist von einer Bemessungsgrundlage von 6 Jahresmieten für die Mietvertragsgebühr auszugehen. VwGH 95/16/0281 v. 19.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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