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GGG § 18 Abs 2 Z 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4956/48/98 Heft 4956 v. 14.8.1998

( GGG § 18 Abs 2 Z 1 ) Die Leistung eines Kostenbeitrages in einem Vergleich ist keine Leistung, deren Wert das Klagebegehren übersteigt, so dass die Voraussetzungen für eine weitere Pauschalgebühr nicht gegeben sind. VwGH 96/16/0274 v. 30.03.1998. (Bescheid aufgehoben)

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