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Vermögenszuordnung und rückwirkende Vermögensveränderungen bei Umgründungen mit "Zellteilung"

Lohnsteuer und AbgabenARD 4956/19/98 Heft 4956 v. 14.8.1998

BMF v. 16.06.1998

Im Falle einer Umgründung mit Zellteilung (insbesondere Teilbetriebseinbringung bzw -zusammenschluss, Auf- und Abteilung und Auf- und Abspaltung) ist eine dreistufige Betrachtung geboten:

1. Primär sind die Aktiva und Passiva des umzugründenden Vermögens nach Maßgabe der objektiven Zugehörigkeit zu bestimmen.

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