( EStG § 34 Abs 1 ) Ausgaben für die Teilnahme des Sohnes eines Steuerpflichtigen an verschiedenen Tennisturnieren (Fahrt-, Aufenthalts-, Trainings- und Trainerkosten, Verpflegungskosten, Kosten für Tenniszubehör und Tennisbekleidung) als Teil einer Ausbildung zum Tennisspieler bzw. zum Tennislehrer sind keine außergewöhnliche Belastung. VwGH 95/15/0047 v. 19.03.1998. (Beschwerde abgewiesen)