( ASVG § 253d ) Ein Provisionsvertreter mit reinem Leistungslohn kann bei Behauptung des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit zwar nicht auf Vertretertätigkeiten in einer anderen Branche, wohl aber auf Vertretertätigkeiten, die fix entlohnt werden, verwiesen werden.
OGH 10 Ob S 111/98s v. 14.04.1998