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Tantiemenanspruch bei positivem Jahresabschluss

ArbeitsrechtARD 4955/15/98 Heft 4955 v. 11.8.1998

( ABGB § 1154 ) Hängt nach dem Dienstvertrag die Gewährung einer Tantieme „bei positivem Jahresabschluss“ von einem Beschluss der Generalversammlung des Arbeitgebers ab, hat die Generalversammlung zu bestimmen, was als „positiver Jahresabschluss“ zu verstehen ist.

OGH 8 Ob A 80/98t v. 16.04.1998

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