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EStG § 103

Lohnsteuer und AbgabenARD 4953/23/98 Heft 4953 v. 4.8.1998

( EStG § 103 ) Der bloße Hinweis auf die „europäische Integration“ stellt keine ausreichende Begründung dafür dar, einen Antrag auf Gewährung einer Zuzugsbegünstigung abzuweisen. Die Zuzugsbegünstigung verfolgt nicht den Zweck, Steuerbelastungen hintanzuhalten, die als unangemessen hoch empfunden werden. Vielmehr soll damit ein Anreiz für vermögende Personen geschaffen werden, im Inland „ihre Verbrauchswirtschaft in einer für das Inland nützlichen Weise“ einzurichten. An dieser Intention des Gesetzgebers hat sich die Ermessensübung der Abgabenbehörde zu orientieren. Ein steuerlicher Anreiz für den Zuzug kann auch im Rahmen der sogenannten Endbesteuerung geboten werden. VwGH 93/13/0130 v. 31.03.1998. (Bescheid aufgehoben)

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