LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Ein Alleinverdiener hat für seine gehbehinderte Ehefrau, der eine Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, zu sorgen. Die Ehefrau verfügt weder über ein eigenes Einkommen noch über ein eigenes Kfz.