( ABGB § 1151, IESG § 1 Abs 1 ) Die organisatorisch unabhängige und ohne Zahlung eines Entgelts durchgeführte Tätigkeit eines die wesentlichen Unternehmerfunktionen ausübenden Gesellschafter in der von ihm gegründeten und in seinem Interesse fortgeführten GmbH, die den Anordnungen oder der Kontrolle des Geschäftsführers nicht unterworfen ist, kann weder als Dienstverhältnis noch als arbeitnehmerähnlich qualifiziert werden. OGH 8 Ob S 111/98a v. 30.04.1998.