vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZollG § 59

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4952/38/98 Heft 4952 v. 31.7.1998

( ZollG § 59 ) Wird in einer zollamtlichen Bestätigung der Empfänger nicht genannt, fehlt die Voraussetzung für die im 2. Satz des § 59 Abs 5 ZollG 1988 enthaltene Zustellfiktion, wonach diese zollamtliche Bestätigung mit der Zustellung an den Anmelder auch als dem Empfänger zugestellt gilt, wenn der Empfänger in der Bestätigung als Empfänger genannt ist. VwGH 96/16/0072 v. 19.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte