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Beitragsgrundlage, Meldungen und Leistungen für freie Dienstnehmer

SozialversicherungARD 4952/17/98 Heft 4952 v. 31.7.1998

Aus der Dienstgeber-Info des HVSVT zu 55. ASVG-Novelle

Beitragsgrundlage (§ 44 ASVG):

Neu! Die Regelung über die vorläufige Beitragsgrundlage wurde gestrichen. Nunmehr gelten für die Ermittlung der Beitragsgrundlage dieselben Bestimmungen wie für die Dienstnehmer. Beitragsgrundlage ist somit das im Kalendermonat gebührende Entgelt (Arbeitsverdienst).

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