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AuslBG § 15 Abs 1 Z 1

ArbeitsrechtARD 4952/16/98 Heft 4952 v. 31.7.1998

( AuslBG § 15 Abs 1 Z 1 ) „Ersatzzeiten“ oder Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges sind bei Verlängerung eines Befreiungsscheines nicht zu berücksichtigen. VwGH 98/09/0001 v. 21.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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