( AuslBG § 15 Abs 1 Z 1 ) „Ersatzzeiten“ oder Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges sind bei Verlängerung eines Befreiungsscheines nicht zu berücksichtigen. VwGH 98/09/0001 v. 21.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( AuslBG § 15 Abs 1 Z 1 ) „Ersatzzeiten“ oder Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges sind bei Verlängerung eines Befreiungsscheines nicht zu berücksichtigen. VwGH 98/09/0001 v. 21.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)