( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Aus dem Nichtunterbinden einer Abschiedsfeier eines vom Arbeitgeber gekündigten Mitarbeiters außerhalb der Arbeitszeit darf ein Arbeitgeber nicht auf nachhaltige Illoyalität eines Arbeitnehmers (hier: Organisationsleiter) schließen, die die betrieblichen Interessen soweit nachteilig berührt, dass bei objektiver Betrachtungsweise ein verständiger Betriebsinhaber zur Kündigung veranlasst würde. OGH 9 Ob A 348/97k v. 01.04. 1998, in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 334/96w v. 2. 6. 1997 = ARD 4921/13/98.