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AngG § 26 Z 1, ASchG § 45

RechtsmittelerledigungenARD 4951/37/98 Heft 4951 v. 28.7.1998

( AngG § 26 Z 1, ASchG § 45 ) Angesichts von Gefahren für die Gesundheit eines Arbeitnehmers und der wiederholten Weigerung des Arbeitgebers, seiner Fürsorgepflicht zu entsprechen und ungefährliche (dem ASchG entsprechende) Arbeitsbedingungen zu schaffen, ist der Austrittsgrund der Gesundheitsgefährdung verwirklicht. OGH 8 Ob A .. v. 18.05.1998, in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 318/97v v. 23. 1. 1998 und ASG Wien 29 Cga 189/95s v. 23. 4. 1997 = ARD 4875/8/97.

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