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Ersatzanspruch des Arbeitgebers bei Lohnfortzahlung

BetriebswichtigesARD 4951/29/98 Heft 4951 v. 28.7.1998

( ABGB § 1358, VersVG § 67 ) Der Ersatzanspruch gegen den Schädiger geht mit der Lohnfortzahlung auch dann auf den Arbeitgeber über, wenn dieser auf Grund privatrechtlicher Vereinbarung (Dienstvertrag) zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.

OGH 2 Ob 2056/96h v. 12.02.1998

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