( AVG § 63, § 57 ) Für die Auffassung, eine Vorstellung sei hinsichtlich des Fristenlaufs gleich einer Berufung zu beurteilen, bietet das Gesetz auch im Anwendungsbereich des AVG keine Handhabe. VwGH 97/16/0392 v. 12.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( AVG § 63, § 57 ) Für die Auffassung, eine Vorstellung sei hinsichtlich des Fristenlaufs gleich einer Berufung zu beurteilen, bietet das Gesetz auch im Anwendungsbereich des AVG keine Handhabe. VwGH 97/16/0392 v. 12.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)