BMF v. 13.07.1998
Angefragt wurde, ob der Ausbau eines Dachgeschoßes, der nach den Bestimmungen des Wr. Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) iVm der Wr. Sanierungsverordnung 1997 gefördert wird, unter § 28 Abs 3 EStG 1988 fällt, so dass eine Abschreibung auf 15 Jahre in Betracht kommt.