( UrlG § 2 Abs 1, § 4 Abs 3 ) Bei Verbrauch des Urlaubs in Arbeitstagen bleiben auf arbeitsfreie Samstage fallende Feiertage auf den Urlaubsverbrauch ohne Einfluss.
ASG Wien 13 Cga 70/96z v. 28.10.1997, rk.
Grundsätzlich gilt die Regelung des § 2 UrlG, wonach der Urlaub in Werktagen zu berechnen ist. Eine Berechnung des Urlaubs in Arbeitstagen ist dessen ungeachtet zulässig; eine Umrechnung von Werktagen auf Arbeitstage stellt auch grundsätzlich keine Schlechterstellung des Arbeitnehmers dar.