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Mitwirkungspflicht der Personalvertretung bei Kündigung

ArbeitsrechtARD 4948/1/98 Heft 4948 v. 17.7.1998

( PVG § 9, § 10 ) Die Kündigung eines Vertragsbediensteten ist auch dann rechtswirksam, wenn der Dienststellenausschuss keine Einwendungen gegen die Kündigung erhoben hat, obwohl der Dienststellenleiter dem Dienststellenausschuss einen nicht zutreffenden Kündigungsgrund genannt hat.

OGH 9 Ob A 251/97w v. 25.02.1998

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