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Aufwendungen für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4930/15/98 Heft 4930 v. 5.5.1998

( EStG § 34 ) Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, das wegen Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau sonst von ihrem Ehemann nicht gezeugt werden könnte (homologe künstliche Befruchtung), können außergewöhnliche Belastungen sein.

Bundesfinanzhof/BRD III R 84/96 v. 18.06.1997

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