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Kein Berufsschutz bei Invalidität von Bergarbeitern

SozialversicherungARD 4930/14/98 Heft 4930 v. 5.5.1998

( ASVG § 279, § 277, § 278 ) Begehrt ein Arbeiter im Bergbau eine Knappschaftsvollpension, ist nicht seine Verweisbarkeit anhand der Berufsbilder in knappschaftlichen Betrieben - wie bei Dienstunfähigkeit - zu prüfen, sondern ob er invalid ist, wobei die allgemein für Arbeiter geltenden Regelungen anzuwenden sind.

OGH 10 Ob S 166/97b v. 04.06.1997

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