vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit b

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4925/33/98 Heft 4925 v. 10.4.1998

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit b ) Ist der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers nicht weggefallen, sondern lediglich im Zuge der Umstellung der Lagerverwaltung auf EDV mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt worden, ohne dass ihm der Arbeitgeber auf Grund seiner sozialen Gestaltungspflicht Gelegenheit gegeben hätte, die neue Arbeitsmethode zu erlernen, ist die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen nicht gegeben. OLG Wien 8 Ra 218/97f v. 22.09.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte