( ASVG § 273 Abs 1 ) Eine zuletzt vorübergehend in einer Halbtagsbeschäftigung als Lernhilfe tätige Versicherte, die vorher mehr als 15 Jahre auch als kaufmännische Angestellte tätig war, kann auf einen Beruf innerhalb ihrer Berufsgruppe der kaufmännischen Angestellten verwiesen werden.
OGH 10 Ob S 186/97v v. 30.09.1997