vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflegeaufwand für Ganzkörperreinigung

RUBRIKARD 4922/11/98 Heft 4922 v. 31.3.1998

( BPGG § 4 Abs 1, EinstV § 1 Abs 4 ) Für Ganzkörperreinigung kann im Allgemeinen neben dem Zeitaufwand für Hilfe bei der täglichen Körperpflege kein zusätzlicher Pflegeaufwand berechnet werden.

OGH 10 Ob S 6/97y v. 11.02.1997

Neben dem Mindestwert für die tägliche Körperpflege kann im Allgemeinen nicht auch noch ein weiterer Betreuungsaufwand für die Ganzkörperreinigung berücksichtigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte