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Kurzfristige Aushilfstätigkeit durch überlassene ausländische Arbeitskräfte

ArbeitsrechtARD 4922/10/98 Heft 4922 v. 31.3.1998

( AuslBG § 6 Abs 2 ) Die kurzfristige Aushilfe eines Ausländers für den eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, in einem anderen Betrieb, also echte „Leiharbeit“, ist von der Bewilligungspflicht ausgenommen.

VwGH 96/09/0047 v. 16.12.1997

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