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Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag

ArbeitsrechtARD 4919/4/98 Heft 4919 v. 20.3.1998

( ABGB § 1151, AuslBG § 29 ) Für die Beurteilung als echtes Dienstverhältnis müssen nicht sämtliche Elemente taxativ in voller Ausprägung vorhanden sein.

OLG Wien 7 Ra 192/97z v. 17.09.1997, Revision unzulässig

Bei der Qualifikation eines Vertragsverhältnisses als echtes Dienstverhältnis müssen sämtliche Elemente eines Dienstverhältnisses in Abgrenzung zum Werkvertrag nicht taxativ in voller Ausprägung vorhanden sein, sondern ist ihr Vorliegen im Sinne eines beweglichen Systems zu prüfen.

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