( EStG § 5 ) Eine freistehende Wohnung ist, zumal wenn sie unmittelbar über den Räumen eines Gewerbebetriebes liegt, nach der Verkehrsauffassung jedenfalls ein Wirtschaftsgut, das durch Aufnahme in die Bücher zu gewillkürtem Betriebsvermögen werden kann. VwGH 93/14/0180 v. 25.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)