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Beurteilungszeitpunkt für die Haftung bei Betriebsübernahme

Lohnsteuer und AbgabenARD 4918/17/98 Heft 4918 v. 17.3.1998

( BAO § 14 ) Wurde ein Haftungsbescheid zu einem Zeitpunkt erlassen, zu dem § 14 BAO in der ursprünglichen Fassung durch den VfGH bereits rechtswirksam aufgehoben und in seiner neuen Fassung, BGBl 1992/448, in Kraft getreten war (Aufhebung mit Wirkung ab 31. 5. 1992; Inkrafttreten der Nachfolgebestimmung mit Wirkung ab 31. 7. 1992), hat die Finanzbehörde § 14 BAO auch dann in seiner neuen Fassung anzuwenden, wenn der Betriebsübernehmer im Zeitpunkt der Betriebsübergabe nach den alten Bestimmungen gehaftet hätte.

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