( AlVG § 10 Abs 1 ) Für die Frage der Zumutbarkeit der Annahme eines zugewiesenen Arbeitsplatzes durch den sich während des Verlassenschaftsverfahrens als arbeitslos meldenden Sohn eines verstorbenen Landwirtes ist das Vorhandensein eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes bzw. das Bestehen von Erbschaftsstreitigkeiten nicht maßgeblich. VwGH 96/08/0266 v. 01.07.1997. (Beschwerde abgewiesen)