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DO.A § 37 Abs 2

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4917/37/98 Heft 4917 v. 13.3.1998

( DO.A § 37 Abs 2 ) Ein Zeitraum von 6 Monaten erscheint für eine angemessene Einschulung und Einarbeitung eines als Jurist angestellten Bediensteten einer Sozialversicherungsanstalt durchaus ausreichend. ASG Wien 3 Cga 259/95v v. 21.02.1997, Berufung erhoben.

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