( DO.A § 37 Abs 2 ) Ein Zeitraum von 6 Monaten erscheint für eine angemessene Einschulung und Einarbeitung eines als Jurist angestellten Bediensteten einer Sozialversicherungsanstalt durchaus ausreichend. ASG Wien 3 Cga 259/95v v. 21.02.1997, Berufung erhoben.