( EStG § 26 Z 4 ) Hält sich ein Arbeitnehmer an arbeitsfreien Wochenenden am Wohnort (Familienwohnsitz) auf, sind vom Arbeitgeber für diese Zeiträume ausbezahlte Tages- und Nächtigungsgelder (Trennungsgelder) lohnsteuerpflichtig. VwGH 93/14/0163 v. 25.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)