( EStG § 15 Abs 1 und 2 ) Stünde die Benutzung einer Dienstwohnung im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, läge auch dann kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn den Angehörigen des Arbeitnehmers ein Benutzungsrecht zusteht. Liegt aber ein Sachbezug vor, ist bei der Sachbezugsbewertung die Vorsteuer von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage nicht auszuscheiden.
VwGH 95/13/0078 v. 10.12.1997