vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialwidrige Kündigung wegen Minderleistung und unfreundlichen Verhaltens

ArbeitsrechtARD 4917/8/98 Heft 4917 v. 13.3.1998

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Werden erst nach mehrjähriger Beschäftigung Minderleistungen geltend gemacht, ohne dass vorher durch entsprechende Anleitung und Weisung versucht wurde, eine einwandfreie Arbeitsleistung herbeizuführen, sind sie als persönlicher Kündigungsgrund im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens wegen Sozialwidrigkeit ebenso nicht maßgeblich wie unüberprüfte Kundenbeschwerden wegen unfreundlichen Verhaltens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte