Ergebnisse der Besprechungen der Gebietskrankenkassen beim HVSVT
1. Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG
Nach der Definition des § 4 Abs 2 ASVG ist Dienstnehmer, wer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt ist. Auf Grund der Erweiterung des § 4 Abs 2 ASVG gilt als Dienstnehmer jedenfalls auch, wer gemäß § 47 Abs 1 und Abs 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 lohnsteuerpflichtig ist. Durch den Hinweis auf die genannten Bestimmungen des EStG soll der sozialversicherungsrechtliche Dienstnehmerbegriff erweitert werden.