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Abgrenzung zwischen Dienstnehmern gemäß § 4 Abs 2 ASVG, freien Dienstnehmern nach § 4 Abs 4 ASVG und neuen Selbständigen im Sinne des § 2 Abs 1 Z 4 GSVG

SozialversicherungARD 4915/5/98 Heft 4915 v. 6.3.1998

Ergebnisse der Besprechungen der Gebietskrankenkassen beim HVSVT

1. Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG

Nach der Definition des § 4 Abs 2 ASVG ist Dienstnehmer, wer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt ist. Auf Grund der Erweiterung des § 4 Abs 2 ASVG gilt als Dienstnehmer jedenfalls auch, wer gemäß § 47 Abs 1 und Abs 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 lohnsteuerpflichtig ist. Durch den Hinweis auf die genannten Bestimmungen des EStG soll der sozialversicherungsrechtliche Dienstnehmerbegriff erweitert werden.

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