( ABGB § 1162b ) Wird ein Gesellschafter-Geschäftsführer ungerechtfertigt entlassen, hat er als freier Dienstnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung.
OGH 8 Ob A 217/97p v. 11.12.1997
Ausschlaggebend für die Qualifikation der Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind einerseits der Umfang seiner Beteiligung und andererseits der Inhalt des mit ihm geschlossenen schuldrechtlichen Vertrages und die sich daraus für seine Arbeit ergebenden Rechte und Pflichten. Je nachdem ist als Grundlage seiner Arbeitsleistungen ein Dienstvertrag, ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis oder ein freier Dienstvertrag anzunehmen.