( BAG § 15 Abs 4 ) Bei Tod des Geschäftsführers und Ausbildners einer lehrberechtigten GmbH ist ein Lehrling zum vorzeitigen Austritt mit Anspruch auf Kündigungsentschädigung berechtigt, wenn die Gesellschafter die Bestellung eines neuen Geschäftsführers unterlassen.
OGH 8 Ob A 192/97m v. 13.11.1997