( ASVG § 175 Abs 4 und 5 ) Der Fenstersturz eines erwachsenen Studenten aus einem Hotelzimmer, das er während einer zu Studienzwecken belegten Exkursion bezogen hat, steht nicht unter dem UV-Schutz eines Arbeitsunfalls.
OGH 10 Ob S 281/97i v. 15.10.1997
Der UV-Schutz von Schülern und Studenten auf Exkursionen erstreckt sich nach der Grundintention des Gesetzes zwar auf jede Tätigkeit, die sich als Ausübung der Rolle des Schülers oder Studenten darstellt, aber grundsätzlich nicht auf die gesamte Dauer der Exkursion. Eine dem privaten Bereich zuzuzählende Tätigkeit ist unter Umständen nur dann vom Versicherungsschutz umfasst, wenn sie im Rahmen der Exkursion unter einem ausbildungsbedingt erhöhten Risiko erfolgt ist.