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ZPO §§ 41 ff.

ArbeitsrechtARD 4912/9/98 Heft 4912 v. 24.2.1998

( ZPO §§ 41 ff. ) Prozesskosten sind auch dann zu ersetzen, wenn der Prozesserfolg vorhersehbar war. OLG Innsbruck 15 Ra 8/96f v. 23.02.1996. (Slg. 11.478)

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