( Slbg. LAO § 182 ) Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung einer Stromerzeugungsabgabe in einem Anlassfall als verfassungswidrig aufgehoben wurde, kann dieser Umstand bei vor der Aufhebung verwirklichten Tatbeständen in Nichtanlassfällen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Abgabe bewirken. VwGH 96/17/0386 v. 26.05.1997, VwGH 96/17/0396 und VwGH 96/17/0397 v. 12.08.1997. (Beschwerden abgewiesen)