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Betriebsbedingte Kündigung nach Rationalisierung und abgelehnter Änderungskündigung

ArbeitrechtARD 4906/1/98 Heft 4906 v. 3.2.1998

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Stimmt ein Arbeitnehmer einer gewissen Entgeltkürzung auf einem anderen Arbeitsplatz (Änderungskündigung) nicht zu, muss er bei betriebsbedingten Rationalisierungsmaßnahmen trotz sozialer Härte mit seiner gerechtfertigten Kündigung rechnen.

OGH 8 Ob A 96/97v v. 23.05.1997

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