( EStG § 4 Abs 4 Z 5 lit e ) Einem Verein, der die Geschichte der Arbeiterbewegung wissenschaftlich aufbereitet, kann Spendenbegünstigung zuerkannt werden.
VwGH 95/13/0275 v. 22.10.1997
Eine juristische Person, an der eine Gebietskörperschaft nicht zumindest mehrheitlich beteiligt ist, muss für die Erwirkung eines Bescheides im Sinne des ersten Satzes des letzten Absatzes des § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 idF BGBl 1993/818 folgende Voraussetzungen erfüllen: