Erstattungsanträge für Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge. Unerstreckbare Antragsfrist bis 31. 1. 1998, wenn bei Versicherten im Jahre 1997 bei mehreren bestehenden Pflichtversicherungen nach dem ASVG die Summe aller Beitragsgrundlagen einschließlich der Sonderzahlungen die Höchstbeitragsgrundlage überstiegen hat. Artikel von Mag. Walter Thomanetz, Wien. (SWK 3/1998)