vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstreise von Betriebsprüfern

Lohnsteuer und AbgabenARD 4903/14/98 Heft 4903 v. 23.1.1998

( EStG § 16 Abs 1 Z 9 ) Mittelpunkt der Tätigkeit eines Betriebsprüfers ist auch dann seine Dienststelle und nicht der Wohnort, wenn er regelmäßig seinen Außendienst vom Wohnort aus antritt.

VwGH 93/14/0076, 0077 v. 28.10.1997

Als Ausgangspunkt ausschließlich beruflich bedingter Reisen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 9 EStG ist der Mittelpunkt der vom Arbeitnehmer entfalteten Tätigkeit anzusehen. Bei einem Betriebsprüfer eines Finanzamtes stellt der Wohnort nicht den Mittelpunkt seiner Tätigkeit dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte