( ASVG § 294, § 292 ) Im Falle einer Scheidung nach § 55a Ehegesetz besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. Es findet daher bei Feststellung der Ausgleichszulage keine Pauschalanrechnung statt, vielmehr ist nur der tatsächlich geleistete Unterhalt gemäß § 292 Abs 3 ASVG als Nettoeinkommen zu berücksichtigen. OGH 10 Ob S 2345/96t v. 22.10.1996. (SSV-NF 109/1996)