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ASVG § 294, § 292

SozialversicherungARD 4902/12/98 Heft 4902 v. 20.1.1998

( ASVG § 294, § 292 ) Im Falle einer Scheidung nach § 55a Ehegesetz besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. Es findet daher bei Feststellung der Ausgleichszulage keine Pauschalanrechnung statt, vielmehr ist nur der tatsächlich geleistete Unterhalt gemäß § 292 Abs 3 ASVG als Nettoeinkommen zu berücksichtigen. OGH 10 Ob S 2345/96t v. 22.10.1996. (SSV-NF 109/1996)

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