( AlVG § 12 Abs 3 lit g ) Erzielt ein Arbeitsloser in einem, wenn auch nur kurzen Zeitraum ein Entgelt, das die im AlVG vorgegebenen Grenzen überschreitet, besteht nicht nur in diesem Zeitraum, sondern während des gesamten Monats kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
VwGH 94/08/0222 v. 01.07.1997