vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 28, ABGB § 1336

ArbeitsrechtARD 4902/8/98 Heft 4902 v. 20.1.1998

( AngG § 28, ABGB § 1336 ) Die Schadenersatzpflicht des grundlos ausgetretenen oder aus seinem Verschulden entlassenen Angestellten kann durch eine Konventionalstrafe gesichert werden. Sie ist nicht von Amts wegen zu mäßigen; allerdings liegt schon in der bloßen Bestreitung der Verpflichtung zur Zahlung der Konventionalstrafe durch den Arbeitnehmer ein Mäßigungsbegehren. OLG Linz 11 Ra 31/97a v. 06.05.1997. (ZAS Jud. 6/1997)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte