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ASGG § 61, ArbVG § 122 Abs 1, ABGB § 1431

RechtsmittelerledigungenARD 4901/42/98 Heft 4901 v. 16.1.1998

( ASGG § 61, ArbVG § 122 Abs 1, ABGB § 1431 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 9 Ra 285/96i v. 24. 1. 1997 = ARD 4828/34/97, womit das Urteil des ASG Wien 27 Cga 54/96z v. 26.04.1996 = ARD 4776/16/96 bestätigt wurde, wurde keine Folge gegeben, der OGH hat aber auch ausgesprochen, dass betreffend Rückforderung des Entgelt s nach nachträglicher Zustimmung zur Entlassung eines freigestellt en BR-Mitglied es eine Freistellung einer Suspendierung nicht gleichzuhalten sei. Ob die Suspendierung eines freigestellten BR-Mitgliedes überhaupt möglich ist, braucht hier nicht geprüft zu werden, weil eine solche Suspendierung hier jedenfalls nicht erfolgt ist. OGH 9 Ob A 148/97y v. 05.11.1997.

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